Wenn sich die “Kirche” aus ihrer angestammten gesellschaftspolitischen Verantwortung entzieht, so wie es den Anschein erweckt, indem das Bistum Trier seine Kostenbeteiligung an den KITA´s mit kath. Trägerschaft aufkündigt, sollte dies auch staatliche Gegenmaßnahmen bewirken.
Die Kirchensteuer gerät damit in den Fokus!
Der staatliche Einzug der Kirchensteuer und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts ist eine deutsche Besonderheit und in Artikel 140 GG – folgend der Weimarer Verfassung Art. 137, geregelt.
Die Bundesländer erheben dieselbe und erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung.
Alleine die beiden großen Konfessionsgemeinschaften in Deutschland erhalten über diesen Weg mehr als 11 Milliarden € jährlich, womit sie sich selbst und ihre gesellschaftspolitisch allgemeinen Verpflichtungen finanzieren..
Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich die Kirchen vielfältig zusätzlich bereichern z.B. durch Schenkungen, Erbschaften und dergleichen.
Immobilien und große Ländereien, Beteiligungen und Wertpapiere zählen zu ihrem Portfolio.
Die hausgemachte Abkehr großer Teile der Allgemeinheit von den Kirchen und damit geringerem Steuereinkommen, ist hausgemacht und nagt am zur Verfügung stehenden Budget.
Statt die Vermögenswerte anteilig korrigierend hierfür zu verwenden, macht sie sich weiter unbeliebt und nimmt die “Kleinsten der Kleinen” in Regreß und entzieht ihnen die Hilfe und Bereitschaft der frühkindlichen Erziehung.
Ergänzend ist anzuführen, das eine Kitanovelle der anderen folgt, um sie den gestiegenen Bedürfnissen, vor allem der Eltern und ihrer Kindern gerecht zu werden.
Eine regelrechte Kostenexplosion ist die Folge.
Von den früheren “Verwahranstalten” meiner Kindheit, häufig bei Ordensschwestern, wurden inzwischen hochkomplexe Versorgungs- und Erziehungs-Foren.
Dies hat natürlich seinen Preis!
Diese Aufgabe zu bewältigen bedarf einer umfassenden staatlichen Verantwortung!
Gekoppelt mit einer kostenmäßigen Selbstbeteiligung sollte man sich bei der frühkindlichen Erziehung vom “good will” der Kirchen freischwimmen.
Dies könnte mit einer sogenannten” frühkindlichen Abgabe” anstelle der “Kirchensteuer” erfolgen.
Den Kirchen und Glaubensgemeinschaften verbliebe der “Klingelbeutel” ihren teils immer noch monströsen Apparat weiter zu finanzieren.
Karl-Otto Hahn