Baumschutzsatzung der Stadt Bendorf

baumsatzung
FDP Bendorf – von links: Tom Graef, Christine Graef, Herbert Speyerer

Für mehr Bäume – gegen eine Baumschutzsatzung für private Gärten

Eine Baumschutzsatzung mit dem Ziel der Überwachung privater Gärten lehnt die FDP-Stadtratsfraktion einmütig ab. Mit der Mehrheit von SPD, den GRÜNEN und der WUM-Fraktion hat der Bendorfer Stadtrat aktuell beschlossen, die Stadtverwaltung solle eine Baumschutzsatzung nach Koblenzer Vorbild ausarbeiten.

Die beantragte Baumschutzsatzung ist ein tief in den persönlichen Lebensbereich zielender Eingriff unserer Bürger und belastet sie finanziell doppelt und durch unnötigen Aufwand. Keine andere Kommune im Landkreis Mayen-Koblenz hält ein solches Bürokratiemonster – auch im Stadtrat von Koblenz höchst umstritten – für erforderlich. Bemühungen um Kosteneinsparungen im städtischen Haushalt werden durch die dann notwendige Personalvermehrung konterkariert.

Nach der Koblenzer Satzung, die als Vorbild gelten soll, ist es grundsätzlich verboten, einen Baum von mindestens 80 cm Stammumfang und 100 cm Höhe zu fällen oder auch nur Plakate daran anzubringen, die den Baum schädigen könnten. Wenn wegen der Verkehrssicherungspflicht oder „zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen ….“ eine Fällung erfolgen soll, ist dies „mit Bild und Text zu dokumentieren und der Stadt unverzüglich anzuzeigen“. Wenn ein Hauseigentümer feststellt, dass ein vor Jahrzehnten gesetzter Baum jegliches Sonnenlicht im Wohnzimmer verhindert, so dass auch tagsüber dort das Licht brennen muss, hat der Betreffende eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadtverwaltung „unter Darlegung der Gründe zu beantragen. Dem Antrag ist ein Bestandsplan (Katasterplan, Mindestmaßstab 1:500) beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück vorhandenen geschützten Bäume nach Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind. Im Einzelfall kann die Stadt ….die Vorlage zusätzlicher Unterlagen ….anfordern“. Wenn wegen eines Bauvorhabens ein Baum gefällt werden soll, ist zusätzlich die Angabe des Kronenumfangs anzugeben. Soll ein Baum im eigenen Garten gefällt werden, weil er krank und umsturzgefährdet ist, kann die Verwaltung ein Gutachten zur Stand- und/oder Bruchsicherheit anfordern. Sie kann nach der vorgelegten Mustersatzung ohnehin anordnen, dass „der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung, zur Pflege und zum Schutz von geschützten Bäumen ….trifft.“ Verstößt man dagegen, ist eine Geldbuße bis zu 50.000 € vorgesehen.

„Verwenden Sie die 45.000 €, die für eine Stelle des <Gartensheriffs> nötig werden, lieber jährlich für die Begrünung der Innenstadt zu verwenden, anstatt private Bäume zu vermessen oder Bußgeldbescheide auszustellen, die angesichts unklarer Rechtsbegriffe und Abwägungsvorgänge vermehrt vor Gericht landen werden“ empfahl der Fraktionsvorsitzende und Kreistagsmitglied Herbert Speyerer. Er verwies darauf, dass im Landkreis Mayen-Koblenz die dort bestehende Koalition aus CDU/GRÜNEN und FDP zahlreiche Projekte zu Gunsten des Umwelt- und Naturschutzes initiiert und durch die Einstellung von jährlich 250.000 € im Kreishaushalt umgesetzt hat, aber durch positive Förderungen wie z.B. für Dachbegrünung, Solaranlagen-Speicher, Carsharing, Aufklärungsveranstaltungen und vieles mehr, aber eben nicht durch Verbote privaten Handelns. Die Schutzwürdigkeit von Bäumen ist selbstverständlich auch bei den Mitgliedern der FDP-Stadtratsfraktion unbestritten und deshalb haben sie für die nächste Baumpflanz-Aktion im Oktober im Stadtwald pro Mitglied je 120,- € für insgesamt 6 Bäume gespendet.

Die von Befürwortern der Stadtratsmehrheit verwendeten Argumente wie „Freiwilligkeit reicht nicht; nein, der Bürger ist nicht vernünftig“ oder „die Satzung solle helfen, damit Bürger nicht unbesonnen Bäume fällen“ zeugt nach Auffassung der Liberalen von einem Menschen- und Gesellschaftsbild, das dem Einzelnen nichts zutraut, sondern irrig meint, nur durch Zwang und Verbote sogar im geschützten Privatbereich Menschen erziehen zu müssen.